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Unternehmen in den USA gründen


 
Für manche ist die Eröffnung eines Unternehmens in Amerika ein Traum, für andere ist es ein Ziel und für die überwiegende Mehrheit der Unternehmer eine praktische Aufgabe, die erfüllt werden muss. Nichtansässige sind möglicherweise mit einigen Nuancen der Unternehmensgründung in den USA nicht vertraut.
 
Die USA sind der größte Binnenmarkt der Welt. Ob man nun als Start-Up oder Mittelstand plant, seinen Markt Richtung USA zu erweitern, stellen sich im Vorfeld viele Fragen von der Rechtsform, Steuern, Gesetze bis zur Kultur. Gesetze und Vorschriften können sich jedoch ändern, daher sollte man den Start in den ersten Jahren nicht ohne fachliche Beratung angehen.
 
Für Unternehmensgründer sind die USA ein interessanter Unternehmensstandort, gerade für digitale Geschäftsfelder. Die Vereinigten Staaten bieten hier nicht nur den Vorteil der Nähe zu vorteilhaften Geschäftskontakten und potenziellen Investoren, sondern stellen auch einen idealen Markt für die entsprechenden Produkte dar. Zudem hält die US-Bürokratie Ausländern die Tür weit offen für Unternehmensgründungen.
 
Grundsätzlich kommen die folgenden Rechtsformen eines Unternehmens infrage:
 
Sole Proprietorship (Einzelunternehmen): Eine "Sole Proprietorship" ist die am häufigsten gewählte Unternehmensform in den USA. Sie wird auch "Individual Proprietorship" genannt. Bei dieser Geschäftsform ist eine einzelne Person Inhaber des Unternehmens sowie der Vermögensgüter. Für die Gründung einer "Sole Proprietorship" ist in der Regel lediglich eine Namensregistrierung bei der zuständigen örtlichen Behörde notwendig.
 
Partnership (Personengesellschaft): Eine "Partnership" ähnelt einer "Sole Proprietorship", hat aber mehrere Eigentümer. Sie ist mit den in Deutschland bekannten Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaft genannt, oder Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft (OHG)/ Kommanditgesellschaft KG) vergleichbar. Es gibt vier verschiedene Rechtsformen der Partnerships: General Partnership (GP), Limited Partnership (LP), Limited Liability Partnership (LLP) und Limited Liability Limited Partnership (LLLP)
 
Corporation (Corp., Inc. ) (Kapitalgesellschaft): Die "Corporation" ist mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar. In den USA gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen diesen beiden Rechtsformen. Die einzelnen Bundesstaaten entscheiden über die rechtlichen Bedingungen für eine "Corporation". Es gibt vier verschiedene Formen der "Corporation": die "Public Corporation", die "Close Corporation", die "Open Corporation" und die "S-Corporation". Letztere steht nur US-Bürgern offen.
 
Limited Liability Company (LLC) (Personengesellschaft mit beschränkter Haftung): Die "Limited Liability Company" ist eine Verbindung aus einer "Corporation" und einer "Partnership". Sie ist ähnlich der "Corporation" mit einer deutschen GmbH vergleichbar. In den meisten US-Bundesstaaten besteht die Möglichkeit, eine Eine-Personen-LLC zu gründen.
 
Steuern in den USA
 
Nach der Gründung des Unternehmens muss der Unternehmer eine "Federal Tax Identification Number" oder "Employer Identifiaction Number (EIN-Number)" beantragen. Für eine "Sole Proprietorship" benötigt man keine EIN-Number, wenn das Unternehmen keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt. Dann ist die "Social Security Number" des Eigentümers ausreichend. Bei allen anderen Rechtsformen des Unternehmens ist eine "EIN" Pflicht. Wer eine "Sole Proprietorship" betreibt, ist einkommensteuerpflichtig. Als Arbeitgeber zahlt man zudem Bundessteuer, Bundesstaatensteuer und eventuell eine lokale Einkommenssteuer, die vom zu zahlenden Lohn einbehalten werden. Darüber hinaus muss der Unternehmer Umsatzsteuer bezahlen, wenn er mit seinem Unternehmen Waren verkauft. Die Berechnung der einzelnen Steuern ist in jedem Bundesstaat unterschiedlich.
 
Büroadresse in den USA
 
Als US-ansässiges Unternehmen benötigen Sie eine ordentliche, zustellungsfähige Geschäftsadresse. Ein eingetragener Sitz ist die gesetzliche Adresse einer eingetragenen Geschäftseinheit, beispielsweise einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es ist auch der Ort, an dem der eingetragene Vertreter des Unternehmens die Zustellung von Prozessdokumenten und anderen offiziellen Dokumenten im Namen des Unternehmens entgegennimmt.
 
Haftungsbegrenzung
 
Im Insolvenzfall haftet lediglich die Corporation, wie bei der deutschen GmbH, und nicht die Aktionäre (Shareholder) mit ihrem Vermögen. Zu beachten ist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung. Ansonsten wird mit einer Corporation das Privatvermögen der Aktionäre geschützt.
 
Steuervorteile
 
In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (Federal Taxation) für aktive Gesellschaften nur 21 Prozent. Eine interessante Besonderheit der Gesellschaftsbesteuerung bildet die Limited Liability Company (LLC). Gewinne, die in einer LLC anfallen, können auf Grundlage der US-Steuergesetze nach Wahl der Gesellschafter als Körperschaftsgewinne oder als persönliche Gewinne der Gesellschafter versteuert werden. Sofern es sich bei diesen Gesellschaftern nicht um natürliche und/oder juristische Personen der USA handelt.
 


 
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